Schule untere Emme

Allgemeine Schulinformation

Hier finden Sie Informationen, die für alle Standorte gleich sind.

Gesetzliche Regelung in der kantonalen Verordnung (DVAD)

KG -9. Klassen: Bitte melden Sie Ihre Kinder über klapp (neue Absenz) ab.

  • Die Eltern geben Absenzen, die voraussehbar sind, vorgängig der Klassenlehrkraft bekannt.
  • Die Eltern geben Absenzen, die nicht voraussehbar sind, der Klassenlehrkraft im Nachhinein bekannt.
  • Die Klassenlehrkraft kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern.

 

Fünf freie Schulhalbtage (Kein Eintrag ins Zeugnis)

Die Eltern sind ohne Gesuch und ohne Angaben von Gründen berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr (einzeln oder zusammenhängend) nicht zur Schule zu schicken. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ist frühzeitig, spätestens am Vortag, durch die Eltern über den beabsichtigten Bezug schriftlich zu orientieren (via klapp). Die Schulleitung legt besonders Wert darauf, dass bei Schulanlässen keine Halbtage bezogen werden.

 

Dispensationen (Kein Eintrag ins Zeugnis)

Zusätzlich zu den fünf Halbtagen können in begründeten Fällen (z. B. Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen ab kantonalem Niveau) Schülerinnen und Schüler teilweise oder ganz vom Schulbesuch befreit werden.

Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn von den Eltern zuhanden der Schulleitung schriftlich einzureichen. Sie sind zu begründen und allenfalls zu belegen.

Bei musischen und sportlichen Dispensationen ist die Berner Talentkarte als Bescheinigung Pflicht.

 

Zusätzliche Schnuppertage während der Unterrichtszeit sind nur mit Bewilligung der Schulleitung möglich. Voraussetzung: Vorhergehendes Schnuppern in den Ferien, Antrag durch die Eltern.

Schnupperlehren sind, wenn immer möglich in die dafür vorgesehenen Zeitfenster der Schule oder in die Ferien zu legen.» Mit diesem Satz ersetzen.

Dem Gesuch ist eine Briefkopie der Firma beizulegen, in der geschnuppert wird.

 

Schulversäumnisse

Die Schulleitung hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Strafanzeige zu erstatten.

Links zu Tests, Berufswahl und wissenswertes zur Lehre

Der Berufswahlunterricht an unserer Schule ist im Berufswahlkonzept geregelt und beginnt im 7. Schuljahr. Er unterstützt die Jugendlichen in der Berufswahl mit dem Ziel, für alle die passende Anschlusslösung zu finden.

Tests

Berufswahl und Lehre

An der Schule untere Emme werden zwei Einschulungsklassen geführt, eine in Bätterkinden und die andere in Utzenstorf.

Für weitere Informationen:

Kantonale Ferienordnung: Schulferien für den Kindergarten und die Volksschulen im Kanton Bern

Die jährliche Schulzeit beträgt 39 Schulwochen pro Jahr (Artikel 8 Absatz 2 Volksschulgesetz) für alle Klassen.
Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien 6 Wochen (Wochen 27 bis 32),

Es gilt der immerwährende Ferienkalender nach der Kalenderwochenzählung (DIN-Norm):

Die aufgeführten Daten enthalten den ersten und letzten vollen Ferientag. Am letzten Schultag vor den Ferien wird nach Stundenplan unterrichtet (Ausnahme: vor den Sommerferien ist Schulschluss am Freitagmittag). Der Tag nach Auffahrt ist schulfrei.

 

Termine Schneesportlager

Seit 2005 sind die Schulen Utzenstorf Mitglied des Schweizerischen Netzwerkes gesundheitsfördernder Schulen. Wir starteten unseren Weg als gesundheitsfördernde Schule im Februar 2006 mit einer Friedenswoche. Seither bilden wir jedes Jahr zwei Friedenstifter oder Friedensstifterinnen pro Klasse aus (zuerst ab 3. Klasse, später 3. bis 6. Klasse) und erfreuen uns eines mehrheitlich friedlichen Zusammenlebens.

Dazu gibt es seither weitere regelmässige Anlässe, welche einerseits das Schulklima und andererseits das Selbstwertgefühl der Schüler und Schülerinnen positiv beeinflussen. Am Partnerklassentag unternehmen eine 5. bis 9. Klasse mit einem Kindergarten oder einer 1. bis 4. Klasse mindestens anderthalb Tage etwas umiteinander. Die Projekttage “zäme-fägt’s“ bieten den Schülerinnen und Schüler in klassendurchmischten Gruppen verschiedene Ateliers an. So erleben sie das Zusammenspiel von Individuen als Gewinn und Freude.

Daneben ermöglichen wir den Sechstklässler und Sechstklässlerinnen in geschlechtergetrennten Gruppen alljährlich Schnupperkurse zu Selbstbehauptung und Grenzerfahrungen.

Am Ende des Schuljahres findet das Schulfest statt, an dem jede Schulstufe etwas anbietet und für Spass und das leibliche Wohl für Eltern und Kinder sorgt.

2016 sind auch die Standorte Bätterkinden und Wiler dem kantonalen Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen beigetreten. Während in Bätterkinden einerseits das Wohl des einzelnen Kindes und andererseits das Erleben der Gemeinschaft in der Klasse und der Schule im Fokus standen, gestaltet man in Wiler den Pausenplatz neu und thematisierte das Essen und Trinken vor (Frühstück) und während (Pausenverpflegung) der Schule.

Die Gesundheitsförderung für alle Beteiligten auf alle Stufen ist uns wichtig. Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, haben wir uns als „Gesundheitsfördernde Schule“ zertifizieren lassen.

Für die Koordination ist Christian Brunner verantwortlich, der eine diesbezügliche Ausbildung absolviert hat. Tel.: 032 666 41 76

Mit der Einführung der Schulsozialarbeit erhielt die Schule untere Emme eine wertvolle Stütze bei der Umsetzung und Koordination unserer gesundheitsfördernden Aktivitäten.

2021 wurde das kantonale Netzwerk aufgelöst und ins Schulnetz 21 (Schweizerisches Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen) eingegliedert.

Gleichzeitig fassten wir die regelmässigen gesundheitsfördernden Aktivitäten aller Stufen und Standorte in einem ”Konzept für Gesundheitsförderung der Schule untere Emme” zusammen und erweiterten oder passten sie an. Bis 2024 findet die Umsetzungsphase statt.

Die Integrative Förderung ist ein heilpädagogisches Förderangebot. Schülerinnen und Schüler können in herausfordernden Lehr- und Lernsituationen unterstützt werden.

Für weitere Informationen:

 

Das Jugendwerk bezweckt die Förderung von wirkungsstarker Kinder- und Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeit in der Schweiz. Insgesamt deckt das Jugendwerk mit 14 Fachstellen die Kinder- und Jugendarbeit von 36 Gemeinden im Kanton Bern ab.

Für weitere Informationen:

 

 

Die Schule untere Emme führt am Standort Bätterkinden eine Klasse zur besonderen Förderung.

Für weitere Informationen:

 

Einmal pro Semester führt ein Team aus Läusefachfrauen bei allen Schülerinnen und Schülern Untersuchungen betreffend Kopfläusen durch. Das Team bietet Eltern von betroffenen Kindern jederzeit Beratung an und kann sie in der Bekämpfung von Kopfläusen unterstützen.


Leiterin der Läusefachfrauen:

Frau
Barbara Thürkauf
Flurmattweg 2
3315 Kräiligen
T 032 665 24 13

 

Das Arbeitsfeld der Logopädin umfasst die Abklärung und Beratung (Eltern/Lehrpersonen) von Kindern mit Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache sowie Kurzinterventionen und Therapien.


Für weitere Informationen:

 

Unsere Schülerinnen und Schüler können privat den Unterricht der Musikschulen Jegenstorf oder Burgdorf besuchen.

Auskunft Jegenstorf: Tel. 031 762 07 00
www.msjegenstorf.ch

Auskunft Burgdorf: Tel. 034 422 70 56
www.musikschuleburgdorf.ch

 

An der Schule untere Emme können Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, welche Schwierigkeiten in der Grob- und / oder Feinmotorik und in der Bewegung allgemein haben.

 

Für weitere Informationen:

Ziele: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schulabgänger und Schulabgängerinnen

Individuelles Angebot für Schülerinnen und Schüler, grössere Passung zu Interessen und Fähigkeiten. Selbständiges Arbeiten fördern.
Wir führen an unserer Schule bis jetzt:


Projekte

Das selbständige Lernen gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird während des 9. Schuljahres mit unterschiedlichen Projekten gefördert. Dabei werden schulische Defizite aufgearbeitet, z. B. mit Hilfe des Lernpasses. Die Berufswahl wird intensiviert und die Anschlusslösung definiert.


Atelierblöcke

Die Schülerinnen und Schüler können aus verschiedenen Themen in verschiedenen Bereichen auswählen. Während rund 7 Wochen werden die SuS standortübergreifend während 2-3 Lektionen ein Atelier besuchen.
In den letzten Jahren könnten unter anderem folgende Ateliers anbieten: Programmieren/ Robotik/ Porträt zeichnen/ Parcours- und Freerunning/ Spenglerarbeiten/ Schmuck herstellen/ Singen/ 3D-Druck/ Handlettering/ Geschichten schreiben/ Büsten herstellen/ etc.


Andere Elemente

Arbeiten mit „Lernpass“ als Brückenschlag zwischen Stellwerk 8 und Stellwerk 9


Beispiele von anderen Schulen

Weitere Beispiele von flexibel gestalteten 9. Schuljahren sind auf der Website der Erziehungsdirektion des Kantons Bern zu finden.

 

Der Schularzt überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse an unserer Schule und überprüft den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten, in der vierten und achten Klasse. Das Schulsekretariat koordiniert die regelmässigen Untersuchungen.

Gesundheitszentrum Utzenstorf – Lindenpraxis
Dr. med Thomas Bachmann
Oberdorfstrasse 14
3427 Utzenstorf
032 666 20 00

Für weitere Informationen:

 

Die Eltern unterstützen Ihre Kinder beim selbständigen Bewältigen des Schulweges. Es ist in der Verantwortung der Eltern, zu bestimmen, wie die Kinder den Schulweg zurücklegen.

Als „Gesunde Schule“ begrüssen wir die Anreise aus eigener Kraft, zu Fuss oder mit dem Fahrrad.

Sind die Kinder noch zu klein, um den ganzen Schulweg zurückzulegen, empfehlen wir eine zeitlich oder örtlich begrenzte Begleitung durch Erwachsene. Werden Begleitgruppen gebildet, kann diese Aufgabe unter den Eltern aufgeteilt werden.

Vielerorts gibt es schon den sogenannten Pedibus: (frz.: Pédibus; Info unter www.pedibus.ch) oder „Schulbus zu Fuss“ ist ein organisiertes Zu-Fuss-Gehen von Schülern in Gruppen zur Schule und wieder nach Hause.

Wie bei Autobuslinien sammeln sich die Schülerinnen und Schüler an bestimmten Punkten, „Haltestellen“, zu vereinbarten Zeiten, von wo aus sie gemeinsam mit einer erwachsenen Person den Weg zur Schule zurücklegen.

Pedibus.ch (Link auf externe Seite)

 

Für weitere Informationen:

 

Für die Schule untere Emme gilt folgender Grundsatz: «Ein Kind muss mit eigenen Kräften den Kindergarten oder die Schule erreichen können.» 

Bezüglich Zumutbarkeit der Schulwege gilt im Verbandsgebiet folgende Definition (gültig ab Schuljahr 2018/19):

Kindergarten

–    Anreise aus eigener Kraft bei Schulwegen bis zu 1,5 km Distanz, sofern keine offensichtlichen Gefahren bestehen.

–    Anspruch auf Transport bei Schulwegen über 1,5 km Distanz.

1. und 2. Klasse

–    Anreise aus eigener Kraft bei Schulwegen bis zu 2 km Distanz, sofern keine offensichtlichen Gefahren bestehen.

–    Anspruch auf Transport bei Schulwegen über 2 km Distanz.

3. bis 9. Klasse

–    Anreise aus eigener Kraft.

Der Schulverband richtet für Kinder, deren Schulweg nach obengenannten Definitionen unzumutbar ist, einen Schüler­transportdienst ein. Als offensichtliche Gefahren können beispielsweise fehlende Trottoirs, stark frequentierte Strassen mit viel Schwerverkehr, schwierige Übergänge etc. angesehen werden. Der Verbandsrat entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung verschiedener Elemente, insbesondere der lokalen Verhältnisse.

In Spezialfällen kann der Schulverband mit den Eltern vereinbaren, dass diese ihre Kinder selber transportieren und dafür entschädigt werden.

 

Der Schulzahnärztliche Dienst ist zuständig für die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstigen Behandlung. Die Prophylaxe besteht aus den jährlichen Kontrolluntersuchungen und der regelmässigen, vorbeugenden Zahnpflege in der Schule.

Zahnarztpraxis Eggli
Koppigenstrasse 2
3427 Utzenstorf
032 665 43 30

Zahnarztpraxis B.Leuenberger
Solothurnstrasse 8
3315 Bätterkinden
032 665 30 80

Zahnarztpraxis T.Kopp
St.Niklausstrasse 1
3425 Koppigen
034 413 16 11

Formular

 

Die Schülerinnen und Schüler des Schulverbandes werden in der Regel den Schulhäusern der Wohnorte zugeteilt. Zielebach besucht den Kindergarten und die Primarschule in Wiler.

Die Schülerzahlen in den verschiedenen Jahrgängen variieren im Verbandsgebiet stark, wir führen vier bis fünf Klassen pro Jahrgang. Die Schülerzahlen schwanken zwischen 68 und 95 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Diese starken Schwankungen treten auch in den einzelnen Klassen auf, was die Klassenbildung an einem Standort erschweren oder verunmöglichen kann. Damit nicht unnötig Klassen eröffnet werden müssen, hat der Verbandsrat am 16. Dezember 2015 entschieden, die Schülerzuteilung zu Standorten neu zu regeln:

Für die Schülerzuteilung in die Standorte Wiler, Bätterkinden und Utzenstorf werden im Verbandsgebiet Wohnzonen gemäss vorliegender Karte definiert, damit die Schülerzahlen in den Klassen ausgeglichen werden können.

Zum Ausgleich der Klassenzahlen erfolgt die Standortzuteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Eintritt in den Kindergarten und zusätzlich mit dem Eintritt in die Oberstufe gemäss der definierten Wohnzonenkarte

Karte Wohnzone und Einteilung


Zuteilung Schulstandorte

Wohnzone Kräiligen (K)
Kindergarten: Kräiligen
Primarstufe: Dorfmatt
Sek 1: Utzenstorf oder Bätterkinden

Wohnzone Bätterkinden (B)
Kindergarten: Kräiligen, Kirchschulhaus oder Dorfmatt
Primarstufe: Dorfmatt oder Kirchschulhaus
Sek 1: Utzenstorf oder Bätterkinden

Wohnzone Wiler; Landshut, Zielebach (W)
Kindergarten: Wiler, Bätterkinden oder Utzenstorf
Primarstufe: Wiler, Bätterkinden oder Utzenstorf
Sek 1: Utzenstorf oder Bätterkinden

Wohnzone Utzenstorf (U)
Kindergarten: Utzenstorf
Primarstufe: Utzenstorf
Sek 1: Utzenstorf oder Bätterkinden

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