Schulwege
Die Eltern unterstützen Ihre Kinder beim selbständigen Bewältigen des Schulweges. Es ist in der Verantwortung der Eltern, zu bestimmen, wie die Kinder den Schulweg zurücklegen.
Als „Gesunde Schule“ begrüssen wir die Anreise aus eigener Kraft, zu Fuss oder mit dem Fahrrad.
Sind die Kinder noch zu klein, um den ganzen Schulweg zurückzulegen, empfehlen wir eine zeitlich oder örtlich begrenzte Begleitung durch Erwachsene. Werden Begleitgruppen gebildet, kann diese Aufgabe unter den Eltern aufgeteilt werden.
Vielerorts gibt es schon den sogenannten Pedibus: (frz.: Pédibus; Info unter www.pedibus.ch) oder „Schulbus zu Fuß“ ist ein organisiertes Zu-Fuß-Gehen von Schülern in Gruppen zur Schule und wieder nach Hause.
Wie bei Autobuslinien sammeln sich die Schüler an bestimmten Punkten, „Haltestellen“, zu vereinbarten Zeiten, von wo aus sie gemeinsam mit einer erwachsenen Person den Weg zur Schule zurücklegen.
Pedibus.ch(Link auf externe Seite)
Für die Schule untere Emme gilt folgender Grundsatz: «Ein Kind muss mit eigenen Kräften den Kindergarten oder die Schule erreichen können.»
Bezüglich Zumutbarkeit der Schulwege gilt im Verbandsgebiet folgende Definition (gültig ab Schuljahr 2018/19):
Kindergarten
– Anreise aus eigener Kraft bei Schulwegen bis zu 1,5 km Distanz, sofern keine offensichtlichen Gefahren bestehen.
– Anspruch auf Transport bei Schulwegen über 1,5 km Distanz.
1. und 2. Klasse
– Anreise aus eigener Kraft bei Schulwegen bis zu 2 km Distanz, sofern keine offensichtlichen Gefahren bestehen.
– Anspruch auf Transport bei Schulwegen über 2 km Distanz.
3. bis 9. Klasse
– Anreise aus eigener Kraft.
Der Schulverband richtet für Kinder, deren Schulweg nach obengenannten Definitionen unzumutbar ist, einen Schülertransportdienst ein. Als offensichtliche Gefahren können beispielsweise fehlende Trottoirs, stark frequentierte Strassen mit viel Schwerverkehr, schwierige Übergänge etc. angesehen werden. Der Verbandsrat entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung verschiedener Elemente, insbesondere der lokalen Verhältnisse.
In Spezialfällen kann der Schulverband mit den Eltern vereinbaren, dass diese ihre Kinder selber transportieren und dafür entschädigt werden.