Abgeordnetenversammlung

Organisationsreglement

Die Abgeordnetenversammlung ist das legislative Organ des Verbandes. Es besteht aus Abgeordneten der Verbandsgemeinden.

Laut «Organisationsreglement für den Schulverband untere Emme» verfügen die beteiligten Gemeinden über folgende Stimmen:

 

GemeindeAnzahl Stimmen
Bätterkinden3
Utzenstorf4
Wiler1
Zielebach1

Die Abgeordnetenversammlung wählt

  • das Rechnungsprüfungsorgan;
  • die Mitglieder von ständigen Kommissionen.

Die Abgeordnetenversammlung beschliesst:

  • die Aufnahme neuer Verbandsgemeinden und die Modalitäten des Beitritts;Änderungen des Organisationsreglementes;
  • Reglemente;
  • soweit CHF 50'000.00 übersteigend abschliessend, soweit CHF 100'000.00 übersteigend unter Vorbehalt des fakultativen Referendums bis CHF 500'000.00;
  • Gemeindebeiträge und Kostenverteilung;
  • den Voranschlag der Laufenden Rechnung;
  • die Jahresrechnung.