Tagesschulverordnung 2023

Öffentliche Auflage und Inkrafttreten

Der Verbandsrat hat am 22. Februar 2023 die Tagesschulverordnung 2023 beschlossen. Der hauptsächliche Änderungsbedarf zur Tagesschulverordnung 2017 ergab sich im Gebührenbereich (Mahlzeiten und Betreuungsstunden) sowie in textlichen Optimierungen mit präzisierendem Charakter. Die Tagesschulverordnung 2023 tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2023 in Kraft. Der Erlass der Verordnung wird nach Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung bei den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden Bätterkinden, Utzenstorf, Wiler b.U. und Zielebach vom 22. Juni 2023 bis 24. Juli 2023 zur Einsichtnahme aufgelegt und online veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss des Verbandsrates kann innert 30 Tagen ab Publikation (bis am 24. Juli 2023) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.

Der Verbandsrat