Tagesschulverordnung 2025 – Öffentliche Auflage und Inkrafttreten
Der Verbandsrat hat am 30. April 2025 die Tagesschulverordnung 2025 beschlossen. Der hauptsächliche Änderungsbedarf zur Tagesschulverordnung 2023 ergab sich aufgrund einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sowie der Einführung der Möglichkeit einer «variablen Anmeldung» für Spezialfälle. Die Tagesschulverordnung 2025 tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2025 in Kraft. Der Erlass der Verordnung wird nach Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung bei den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden Bätterkinden, Utzenstorf, Wiler b.U. und Zielebach vom 8. Mai 2025 bis 9. Juni 2025 zur Einsichtnahme aufgelegt und auf www.sue.ch veröffentlicht.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss des Verbandsrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.
Ausgabenbeschluss (gebundener Nachkredit) des Verbandsrates vom 30. April 2025
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Organisationsreglements 2021 sind Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Verbandsrates für neue Ausgaben übersteigt. An seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Verbandsrat einen Nachkredit zu folgender gebundenen Ausgabe beschlossen:
Externe Auslagerung der ICT in den Bereichen Betrieb, Support und Weiterentwicklung ab August 2025, Nachkredit CHF 64’000.00.
Begründung: Der operative Informatikbetrieb der Schule untere Emme wird noch bis Ende Juli 2025 von einem eigenen Mitarbeiter (SuE IT-Administrator) betreut. Die Fortführung mit Verbandspersonal ist ab August nicht mehr möglich, weshalb die genannten Bereiche extern ausgelagert werden müssen. Die dafür erforderlichen Kosten sind höher als budgetiert.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss des Verbandsrates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., Beschwerde erhoben werden, sofern die Meinung besteht, es handle sich nicht um eine gebundene Ausgabe.